Oblaten/Oblatinnen

Die Oblaten/Oblatinnen des Deutschen Ordens

Oblaten und Oblatinnen werden jene Kleriker und Laien genannt, die sich unentgeltlich dem Deutschen Orden zur Verfügung stellen, sei es auf Zeit oder auf Dauer ohne Ablegung der Ordensgelübde. Durch das Versprechen der Oblazion stellen sie sich der jeweiligen Ordensprovinz ihrem Stand entsprechend voll zur Verfügung. Der Deutsche Orden unterscheidet: a.) Provinzoblaten (Obl.O.T.) das sind Kleriker und Laien, die sich für die Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Orden zum gemeinsamen Leben, zur Armut, eheloser Keuschheit und Gehorsam nach dem Oblatenstatut und den Regeln, Statuten und Gewohnheiten ihrer Ordensprovinz verpflichten ohne die Gelübde abzulegen. b.) Konventsoblaten, das sind Kleriker und Laien, die sich durch die Oblation an einen gewissen Konvent binden. Sie sind katholische Christen, Männer und Frauen, Verheiratete und Unverheiratete, Priester und Diakone. Konventsoblaten dienen den Brüdern und Schwestern des Deutschen Ordens vor allem in ihren Einrichtungen und Seelsorgstellen.


 
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