Familiaren

Die jährlich stattfindende Wallfahrt der Familiaren des Deutschen Ordens zum Gnadenbild der "Trösterin der Betrübten" in Kevelaer

Die Familiaren des Deutschen Ordens

Seit seinem Ursprung zieht der Deutsche Orden Männer und Frauen, die sich in verschiedenen Formen der Mitgliedschaft an der Orden binden, zur Mitarbeit an seinen Werken und zur Verwirklichung seiner Ideale heran. Der Orden entfaltet gerade dadurch in Kirche und Welt seine spezifische Sendung. Eine Form dieser Mitgliedschaft ist das vom apostolischen Stuhl errichtete und dem Deutschen Orden angegliederte Institut der Familiaren. Die Mitglieder dieses Instituts, Familiaren oder auch Marianer genannt, sind Personen weltlichen oder geistlichen Standes, die nach Kräften die Werke des Ordens mittragen und seine Ideale zu verwirklichen trachten. Als Mtiglieder dieses Instituts sind sie dem Orden geistlich verbunden. Sie unterstützen die Brüder und Schwestern durch Gebet, ihre Mitarbeit und ihren Einsatz für den Orden im öffentlichen Leben. Sie sind berufen, die weltliche Ordnung mit christlichem Geist zu beleben. Die Mitgliedschaft in dem dem Deutschen Orden angegliederten Institut der Familiaren schließt grundsätzlich die Zugehörigkeit zu einem anderen ähnlichen Institut aus. Die Voraussetzungen zur Aufnahme als Familiare des Deutschen Ordens sind: das römisch-katholische Glaubensbekenntnis, die treue Erfüllung der religiösen Pflichten, ein guter Reif und ein einwandfreier Lebenswandel.

Der Aufzunehmende soll durch seine Stellung im öffentlichen Leben, durch seine Leistungen und Fähigkeiten, und durch seine ehrliche Bereitschaft zur Mitarbeit die Gewähr bieten, daß er die Aufgaben des Deutschen Ordens, insbesondere seine Aufgaben kultureller, sozialer und caritativer Art, wirksam fördern kann.

Jeder Ordensgehörige kann unter Benennung von zwei weiteren Bürgen für die Eignung des Betreffenden den Familiarenvertretern die Aufnahme eines Familiaren vorschlagen. Meldet sich ein Bewerber von sich aus, muß ein Ordensmitglied bereit sein, als Vorschlagender aufzutreten. Der Hochmeister des Deutschen Ordens kann auch ohne einen eingerreichten Antrag um den Orden hochverdiente Personen, Priester und Laien, als Familiaren aufnehmen; in gleicher Weise können hochgestellte Wohltäter als Ehreritter des Deutschen Ordens in das Familiareninstitut aufgenommen werden.

Die Familiaren haben die Tradition des Ordens mitzutragen und sind seinen Aufgaben verpflichtet: Dem mutigen Bekenntnis und der Verbreitung des Glaubens und einer christlichen Gesinnung im privaten und öffentlichen Leben, der Treue zur römisch-katholischen Kirche und der Betätigung christlicher Nächstenliebe. Sie unterstützen den Orden in seiner caritativen Tätigkeit, in der Pflege der Kranken, der Alten, der Armen und Hilfsbedürftigen, in den sich wandelnden Formen der sozialen Fürsorge, in Werken der religiösen Erziehung der Kinder, der Jugend- und der Erwachsenenbildung, in der kulturelle und wissenschaftlichen Arbeit. (nach: Durchführungsbestimmungen zum Familiarenstatut)

Niederlassungen der Familiaren sind in folgenden europäischen Balleien und selbständigen Komtureien zu finden: Ballei Österreich, Ballei Deutschland, Ballei "An der Etsch und im Gebirge (Südtirol)", Ballei in Böhmen, Mähren und Schlesien, Komturei "Ad Tiberim" (Rom), Komturei "Alden Biesen" (Belgien). Des weiteren gibt es Familiarenvertreter u.a. in den USA, in Spanien, im Vereinigten Königreich und der Slowakei.


 
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